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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Thurgau
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Kanton Thurgau
Freitag, 24. Mai 2024

Inklusive Führung

Erleben Sie am Tag der offenen Tür in einer Inklusiven Führung die Welt die Welt des Murghofs durch die Augen der Arbeitnehmer.
Neben dem sozialen Auftrag erfüllen die MURGHOF Werkstätten auch wirtschaftliche Aufgaben. Sie sind leistungsfähige und verlässliche Partner, die Produkte und Dienstleistungen für Gewerbe, Handel, Industrie, Verwaltung und Private anbieten. Die Leistungen, die unsere Mitarbeitenden erbringen, finden ihren Markt, weil sie gut, verlässlich und preiswert sind. Verantwortungsbewusste Unternehmen übergeben den MURGHOF Werkstätten auch Arbeiten und Aufträge, weil sie in ihren Betrieben nicht in der Lage sind, Menschen mit einer Beeinträchtigung zu beschäftigen.

Mann bedient eine grossen PVC Maschine

Hauptsidebar

3 Führungen mit Beginn um 10:00 oder 13:00 oder 15:00

Ort:

Murghof, Balierestrasse 29, 8500 Frauenfeld
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • MURGHOF Werkstätten

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.

Partnerschaften

Logo der Stadt Frauenfeld
Logo Stift-Höfli, Schriftzug umrandet von dem Slogan meine ausbildung, meine zukunft, mein sein
Logo Murghof Werkstätten
Schriftzug Adler
Logo PluSport Thurgau
Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Logo, Schriftzug der Stiftung Vivala Weinfelden
Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Logo von Pro Team Thurgau, grünes Wappen mit Schriftzug Thurgau im Vordergrund, und einem springenden Löwen in der unteren Mitte des Wappens
Logo Thurgauer Kantonalbank
Logo Gleich und Anders
Bild eines Eisvogels umrandet von dem Schriftzug "zur Eisvogel-feder"
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Logo des Kantons Thurgau (weiss)