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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Thurgau
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Kanton Thurgau
Freitag, 14. Juni 2024

Kunst am Bauzaun – Vernissage mit Apéro

Die Sanierungsarbeiten in der Bildungsstätte haben begonnen. Ein langer Bauzaun wurde aufgestellt. Einzelpersonen, Werkgruppe, Wohngruppen und Interessierte der Bildungsstätte malen Kunstwerke für eine öffentliche Vernissage am Bauzaun (14.06.2024). Am 14.06. wird es ab ca. 16.00 Uhr eine öffentliche Vernissage am Bauzaun mit anschliessendem Apéro geben. Eingeladen ist hier die Bevölkerung von Sommeri, Kunden der Bildungsstätte, alle MitarbeiterInnen, Angehörige- und Versorger sowie das Personal. Und natürlich alle Künstlerinnen und Künstler. Der Apéro findet im Sinnesgarten der Bildungsstätte statt und endet gegen 19.00 Uhr.

Ansicht des Bauzauns bei der Bildungsstätte Sommeri

Hauptsidebar

Beginn:

17:00

Ende:

19:00

Ort:

Bildungsstätte Sommeri, Unterdorf 6, 8580 Sommeri
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Bildungsstätte Sommeri

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

Partnerschaften

Logo PluSport Thurgau
Logo von Pro Team Thurgau, grünes Wappen mit Schriftzug Thurgau im Vordergrund, und einem springenden Löwen in der unteren Mitte des Wappens
Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Logo der Stadt Frauenfeld
Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Bild eines Eisvogels umrandet von dem Schriftzug "zur Eisvogel-feder"
Logo, Schriftzug der Stiftung Vivala Weinfelden
Logo Gleich und Anders
Logo Thurgauer Kantonalbank
Logo Stift-Höfli, Schriftzug umrandet von dem Slogan meine ausbildung, meine zukunft, mein sein
Logo Murghof Werkstätten
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