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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Thurgau
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Kanton Thurgau
Montag, 03. Juni 2024 bis Freitag, 07. Juni 2024

Musikschule – Schnupperstunden

Die Musikschule lädt alle Menschen ein. Sie mögen Klänge und Melodien. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Instrument spielen können oder nicht. Alle sind willkommen, egal wie alt oder woher sie kommen. Sie können einfach nur neugierig sein. Kommen Sie zu unseren Schnupperstunden und entdecken Sie, was Sie mögen. In den Schnupper-Stunden können Instrumente nach Wahl für 30 Minuten à 30.- Franken einzeln besucht werden. Auf https://musikalis.ch/musik-individual gibt es eine Übersicht mit verschiedenen Instrumenten.
Das gewünschte Instrument kann ausgewählt werden.

Aktionsinformationen

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Vom 3. bis am 7. Juni bietet die Musikschule Weinfelden Schnuppertage an.

Ort:

Musikschule Weinfelden, Ringstrasse 4, 8570 Weinfelden

Eine Veranstaltung von:

  • TAB Bildung und Freizeit Weinfelden
  • Musikschule Weinfelden

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

Partnerschaften

Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Logo von Pro Team Thurgau, grünes Wappen mit Schriftzug Thurgau im Vordergrund, und einem springenden Löwen in der unteren Mitte des Wappens
Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Schriftzug Adler
Logo Thurgauer Kantonalbank
Bild eines Eisvogels umrandet von dem Schriftzug "zur Eisvogel-feder"
Logo PluSport Thurgau
Logo, Schriftzug der Stiftung Vivala Weinfelden
Logo Stift-Höfli, Schriftzug umrandet von dem Slogan meine ausbildung, meine zukunft, mein sein
Logo der Stadt Frauenfeld
Logo Murghof Werkstätten
Logo Gleich und Anders
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