• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Thurgau
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
  • Idee
  • Kalender
  • Partnerschaften
  • Mitwirken
Kanton Thurgau
  • Medien
  • Archiv
  • Kontakt
  • Suche
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Kantone
Kanton Thurgau
Donnerstag, 06. Juni 2024

Workshop – Inklusion in der Arbeitswelt

Der Workshop vermittelt Grundsatzwissen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und geht der Frage nach, welchen Nutzen erwartet werden darf und welcher Mehraufwand bei der Anstellung möglicherweise einkalkuliert werden muss.

Der Workshop beleuchtet die Perspektive und Anliegen von Menschen mit Behinderung. Warum es für sie wichtig ist im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Larissa Wyss, Mitarbeiterin von Keller Fahnen, wirkt selber mit und erzählt von ihrem Werdegang und den positiven wie auch erschwerenden Erlebnissen.

Folgende Themen werden Inhalt des Workshops sein:
– Was bedeutet Inklusion und wo ist der Unterschied zu Integration?
– Welche Unterstützungsangebote gibt es für Arbeitgeber, die inklusiver werden möchten?
– Worauf ist bei der Anstellung einer Person mit Behinderung zu achten?
– Welchen Nutzen darf ich als Arbeitgeber erwarten?
– Welches Engagement braucht es von Seite Arbeitgeber?

Aktionsinformationen

Larissa Wyss an ihrem inklusiven Arbeitsplatz bei Keller Fahnen AG.

Primary Sidebar

Beginn:

12:00

Ende:

13:00

Ort:

online

Eine Veranstaltung von:

  • Profil – Arbeit und Inklusion

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Audiodeskription

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Logo des Kantons Thurgau (weiss)