Was bedeutet Inklusion?
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Integration und Inklusion wird oftmals vertauscht oder miteinander gleichgestellt. Bei der Integration sollen Menschen in eine bestehende Umwelt integriert werden. Bei der Inklusion hingegen muss sich niemand verändern, um in die Umwelt «hineinzupassen», sondern die Umwelt wird an die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Individuums angepasst.
Was heisst Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass die Umgebung für alle Menschen zugänglich ist, ohne dass es Hindernisse gibt. Behinderungen für Menschen sollen abgebaut werden. Jeder Mensch soll selbständig und ohne Schwierigkeiten unter anderem Gebäude, Verkehrsmittel, Webseiten und Informationen nutzen können.
Hierzu gibt es allgemein gültige Symbole, die einen entsprechenden barrierefreien Zugang kennzeichnen.
Warum das alles?
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist keine Kür, sondern eine Pflicht. Für die Umsetzung der UNO-BRK braucht es jedoch ein breites Bündnis und Engagement von uns allen. Mit den Aktionstagen können wir das Thema in die breite Öffentlichkeit tragen.
Wer sind wir?
Wir sind das Sozialamt des Kantons Thurgau.
Unser Amt ist dem Departement für Finanzen und Soziales unterstellt und für folgende Bereiche zuständig: Asylkoordination, Sozialhilfe und Soziale Angebote.
Wir haben uns gefreut, als inklusives Projektteam, die Aktionstage 2024, gemeinsam mit den Aktionspartnerinnen und Aktionspartner realisieren zu dürfen. Damit möchten wir einen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung im Kanton Thurgau leisten.
Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024 wurden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) koordiniert und geführt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt den partizipativen Ansatz dieser Kampagne und erachtet sie als ein wichtiges Mittel zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Schweiz für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Was machen wir?
Gemeinsam bereiteten wir die ersten nationalen Aktionstage Behindertenrechte vor. Nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Aktionstage zur UNO-BRK im Jahr 2022 im Kanton Zürich, haben wir im Jahr 2024 entsprechende Aktionstage in der gesamten Schweiz erleben dürfen. Ein denkwürdiger Anlass, auch da sich der Beitritt der Schweiz zur UNO-BRK das 10. Mal jährt und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sein 20-jährigen Jubiläum feiert.
Was ist unsere Vision?
Für die Umsetzung der UNO-BRK braucht es ein breites Bündnis und Engagement von uns allen. Menschen mit Behinderung haben dieselben Rechte wie alle anderen auch. Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und Geschäften sowie zu Information und Kommunikation haben wie alle anderen auch. Damit dies in unserem Alltag umgesetzt werden kann, benötigt es Engagement von uns allen. Mit den Aktionstagen bot sich uns die Möglichkeit, bereits umgesetzte und geplante Massnahmen der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, welche die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung verbessern. Damit soll die politische Agenda positiv beeinflusst werden. Mit den Aktionen konnten Hindernisse sichtbar und erlebbar gemacht werden. Die Qualitätsmerkmale stellen die inklusive Umsetzung der Aktionstage sicher.