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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Zug
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Kanton Zug
Montag, 10. Juni 2024

Architektur- und Bauworkshops für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung

Was ist Baukultur?
Jeden Tag benutzen wir gebaute Räume, weil wir zum Beispiel Schutz brauchen, vor Nässe, Kälte oder Hitze. Wir wünschen uns Privatsphäre oder Ruhe, aber auch Gemeinschaft mit anderen. Da wo wir wohnen wollen wir uns wohl fühlen. Das heisst wir müssen dafür sorgen, dass wir satt werden und gut lernen und arbeiten können. Wir wollen sicher unterwegs sein und Orte zum spielen haben, und zum Sport oder auch zum Pause machen. Wir bauen deshalb ganz verschiedene Räume die unsere verschiedenen Bedürfnisse erfüllen. Auf diese Weise entsteht unsere gebaute Umwelt. Das sind die Landschaften, die Parks, die Häuser, die Fabriken, die Kanalisation, die Strassen, die Bahnhöfe und alles andere auch. All das zusammen nennt man Baukultur. Kultur bezeichnet alles, was Menschen geschaffen haben und wie sie ihr Zusammenleben gestalten und Baukultur beschreibt die gebaute Umwelt, die dabei entsteht. (Auszug aus dem Archijeune Film: Baukultur betrifft alle“)

Aktionsinformationen

Gemeinsam Stadträume und Stadtträume entwerfen: Eine künstlerische Darstellung der Stadt Zug, gezeichnet auf Papier. Einige Gebäude sind mit bemalten Streichholzschachteln dargestellt.

Hauptsidebar

Beginn:

14:00

Ende:

15:30

Ort:

Klosterstrasse 2, 6300 Zug
Nicht öffentliche Veranstaltung

Eine Veranstaltung von:

  • LABforKids

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Kinder mit Behinderung
    Artikel: 7 – Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Bei Entscheidungen ist es wichtig, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Sie haben auch das Recht, ihre Meinung zu sagen. Die Schweiz unterstützt die Kinder dabei.

Partnerschaften

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