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Kanton Zug
Mittwoch, 29. Mai 2024

Kunst im öffentlichen Raum – Sacred art in public space (EN)

Kostenlose Führung mit Katrin Koyro: «Sacred art in public space» (Englisch)
Start: Landsgemeindeplatz, Bootsvermietung.
Distanz: rund 1 Kilometer.

«Starting from Landsgemeindeplatz, pedalo rental (distance: around 1km). There are numerous works of art with a religious character not only in Zug’s churches, but also in public spaces. You will take a look at the function of these works and their role in the contemporary context.»

Dieser kostenlose, von der Stadt Zug unterstützte Rundgang auf Englisch findet bei jeder Witterung statt und dauert 90 Minuten. Es ist keine Anmeldung nötig.
Bei besonderen Bedürfnissen kontaktiere bitte die Abteilung Kultur der Stadt Zug: Eva Kasser, WlhaaExtdGhjM05sY2lVME1ITjBZV1IwZW5WbkxtTm8=

Katrin Koyro:
Sie hat Kunstgeschichte und Mittelalterarchäologie studiert und arbeitet in der Denkmalpflege. Ihre Interessen umfassen Architektur, Ortsgeschichte und Brauchtum sowie die philosophischen und zeitgeschichtlichen Aspekte von Kunst. Zug wäre nicht Zug ohne seine Geschichte und Kunst. Ihr ist es wichtig, Geschichte und Kunst nicht anhand von abgeschlossenen Ereignissen zu vermitteln, sondern die Zusammenhänge mit unserer heutigen Lebenswelt aufzuzeigen.

Wenn du die Kunst im öffentlichen Raum lieber auf eigene Faust entdecken möchtest, empfehlen wir dir ausserdem die CityBot-App (www.citybot.ch).

Aktionsinformationen

Aktionsbild "KiöR", Führungen Kunst im öffentlichen Raum.

Hauptsidebar

Beginn:

18:00

Ende:

19:30

Ort:

Landsgemeindeplatz, 6300 Zug
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Stadt Zug, Abteilung Kultur

Sprache der Veranstaltung:


Englisch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Thema der UNO-BRK:

  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

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