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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Zug
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Kanton Zug
Samstag, 08. Juni 2024

Sommerfest: Inklusion durch Begegnung

An unserem Sommerfest am 8. Juni 2024 feiern wir 10 Jahre UN-BRK und gleichzeitig 40 Jahre Verein Wohn- und Werkheim Schmetterling. Mit verschiedenen Attraktionen und einem kulinarischen Angebot werden wir den geladenen und interessierten Personen die Umsetzung der UN-BRK und die Institution anschaulich zeigen. Neben einer Gesprächsrunde mit Ehrengästen und einer Show von Kaspar Tribelhorn gibt es das Angebot, die Tagesstruktur kennenzulernen. Am Sommerfest gewähren wir einen Einblick, wie die UN-BRK in einer Institution umgesetzt und gewährleistet wird. Zusammen mit den Klienten/innen kurbeln wir mit Attraktionen und Diskussionen eine Inklusion an.

Die UN-BRK regelt die Gleichstellung aller Menschen. Vor 10 Jahren hat die Schweiz mit ihrer Unterschrift bestätigt, dies auch umzusetzen. Wir im Wohn- und Werkheim Schmetterling befürworten ein offenes Miteinander, um Inklusion durch Begegnung zu erreichen. Mit dem Projekt «hier mit dir» und «auf Achse in Cham» schaffen wir dazu den Raum und die Möglichkeit. Mit Aufträgen von Firmen aus Cham ermöglichen wir den involvierten Personen ein Kennenlernen und das Gefühl der Zugehörigkeit. Die verschiedenartigen Begegnungen sollen zur Normalität von uns allen gehören. Die Autonomie und Selbstverantwortung der Klienten/innen liegt uns am Herzen. Sie sind die Experten für ihr Leben und danach richten wir unser Handeln.

Drei Menschen sitzen zusammen und lachen. Das Bild soll Inklusion durch Begegnung illustrieren.

Hauptsidebar

Beginn:

11:00

Ende:

17:00

Ort:

Seeblick 1
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Wohn- und Werkheim Schmetterling

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

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