Wir beraten Architektinnen und Architekten, Planer, Behörden und Bauherrschaften. Ob bei der Planung von Neubauten oder bei der Umgestaltung von Altbauten, ob Privatwohnung, Arbeitsplatz oder öffentlicher Raum: Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen weiss Rat. Wir überprüfen kantonale Baugesuche und beurteilen, ob die gesetzlichen Anforderungen sowie die geltenden Normen des behindertengerechten Bauens erfüllt sind. Wir haben auch die Möglichkeit, Einsprachen und Anträge zur Verbesserung hinsichtlich der Hindernisfreiheit einzureichen. Wir beraten in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs, die im kantonalen und kommunalen Baurecht geregelt werden, beispielsweise Bushaltestellen und Aussenanlagen zu Bahnhöfen. Pro Infirmis bildet gemeinsam mit der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur und Procap das „Netzwerk Hindernisfreies Bauen“. Die drei Dachorganisationen setzen sich auf nationaler Ebene für eine hindernisfreie Umwelt ein und koordinieren die Arbeit der kantonal tätigen Fachstellen Hindernisfreies Bauen.