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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Zürich
Donnerstag, 16. Mai 2024 bis Donnerstag, 13. Juni 2024

Ausstellung inklusiv in der Predigerkirche

Im Ausstellungsprojekt «Kunst und Inklusion» zeigen Kunstschaffende mit und ohne Behinderung ihre Werke in der Predigerkirche Zürich. Die Ausstellung will die Wahrnehmung der Gesellschaft von Werken aus Ateliers für Menschen mit Behinderung fördern.

Die Schweizer Bildhauerin Maja Thommen stellt 13 grosse Kelche verteilt im Kirchenraum aus. Die dreizehn unterschiedlich gestalteten Kelche erinnern an die persönlichen Einschränkungen und Hindernisse. In der Bildsprache der farbigen Zeichnungen von Ariane Gähler aus dem Kunstatelier der Klinik Rheinau finden sich vielfältige spirituelle Symbole, wie Kreuze, Kerzen und Kelche, die in Dialog mit den plastischen Kelchen treten.

An weiteren Wänden ist im Symbol der Lebensbäume die dynamische Lebenskraft zum Ausdruck gebracht.

Die bunten Vögel auf den Gouachen von Sandra Buholzer (Werkstatt Zürcher Eingliederung) scheinen sich zu fragen, wer sie sind und auf welchen Baum sie fliegen sollen? Ins Paradies vielleicht? Die Tier- und Pflanzenzeichnungen von Thierry Bouvard (EPI Wohnwerk) beruhen auf seinen ausserordentlichen Fähigkeiten diese, nach der direkten Begegnung über einen fotografischen Vorgang, detailliert zeichnerisch zu gestalten.

In allen Werken wird der Mensch spürbar in seiner Verletzlichkeit, aber auch in seiner Fähigkeit, sich zu wandeln.

Vernissage: Donnerstag, 16. Mai 2023 um 18 Uhr
anschliessend Apéro

Finissage: Donnerstag, 13. Juni 2023 um 18 Uhr

Aktionsinformationen

Ein Fantasievogel, gemalt mit Kreide und Wasserfarben.

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Beginn:

18:00

Ende:

18:00

Ort:

Predigerkirche, Zähringerplatz. 6, 8001 Zürich
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Reformierte Landeskirche Kanton Zürich

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprache
  • Einfache Sprache

Thema der UNO-BRK:

  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
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