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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Zürich
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Kanton Zürich
Dienstag, 16. März 2027

Treffen «Vielfalt verbindet – Netzwerk Behindertenrechte»

Wie hängen Arbeit und Gesundheit zusammen und was bedeutet das für Ihre Aktion? Das 4. Netzwerktreffen bringt Aktionspartner_innen und Interessierte zusammen, die eine Aktion zu den Aktionstagen Behindertenrechte 2027 einreichen möchten oder schon dabei sind. Sie erhalten Inputs von Fachpersonen mit Fach- und Erfahrungswissen, tauschen sich mit anderen aus und nehmen neue Ideen für Ihre eigene Aktion mit.

Am 16. März verteilen wir zudem Taschen und Plakate für Ihre Aktion. Wer ein Plakat im Format A0 möchte, kann sich dafür über eine kurze Umfrage anmelden (folgt noch). Das Plakat steht als Druckversion auch auf unserer Website zum Download bereit. Aktionspartner_innen können es dort jederzeit für ihre Anlässe herunterladen.

Der Anlass findet im Kanton Zürich statt. Falls Sie eine Assistenz benötigen. Zum Beispiel Gebärdensprachdolmetschung oder Schriftdolmetschung, geben Sie dies bei der Anmeldung an. Wir organisieren das für Sie.

Werbeplakat an einer Tramhaltestelle am Helvetiaplatz in Zürich. Das Plakat wirbt für die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2027 vom 24. Mai bis 7. Juni 2027. Es zeigt das farbige Logo von «Zukunft Inklusion», farbige ineinandergreifende Formen, Informationen zu den Aktionstagen, einen QR-Code und die Logos der beteiligten Organisationen. Im Hintergrund sind Tramgleise, Häuser und ein Kirchturm zu sehen.

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Beginn:

10:00

Ende:

14:00
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ)
  • Kantonales Sozialamt Zürich

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprachdolmetschung
  • Einfache Sprache
  • Schriftdolmetschung
  • Ruheraum

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
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