• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
  • Idee
  • Kalender
  • Partnerschaften
  • Erfolge
  • Mitwirken
  • Vielfalt verbindet
Kanton Zürich
  • Newsletter
  • Medien
  • Archiv
  • Kontakt
  • Suche
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Kantone
Kanton Zürich
Samstag, 08. Juni 2024

Schwerelose Eleganz: im Circus der Inklusion

Inklusives Training für Menschen mit körperlicher Behinderung: Bei ‚aerial dance inklusiv‘ öffnet die filacro Circus-Schule ihre Türen für Menschen mit Behinderung, die sich besonders für Luftakrobatik interessieren. Die Luftgeräte werden niedrig gehängt, damit Menschen im Rollstuhl zusammen mit den Trainer_innen üben können. Sie können sich drehen oder sich für einen Moment vom Rollstuhl heben und dann weiterfahren. Beim ‚aerial dance inklusiv‘ wird improvisiert, und dem Körper wird Freiheit und Freude geschenkt oder zurückgegeben. Unter dem Motto ‚Sensibilisierung mit Sport und Spass‘ bietet der Rollstuhlclub Züri Oberland Einblicke in verschiedene Sportarten wie Parcoursfahren, Ballspiele und andere. Mit Anleitung kann man erleben, dass Sport sowohl auf hohem Niveau als auch einfach nur zum Spass betrieben werden kann. Wie die gleichberechtigte Teilhabe im Sport und im Alltag gelingen kann, wird durch eine kleine Ausstellung veranschaulicht.

Aktionsinformationen

Blatt schwarz-weiss in Rahmen. Darin ein Symbol mit einer Person im Rollstuhl und einer Person auf tiefem Trapez. Dazu der Name des Projektes arial dance inklusiv.

Primary Sidebar

Beginn:

10:00

Ende:

13:00

Ort:

filacro Circus-Schule, Stationsstrasse 64, 8606 Nänikon

Eine Veranstaltung von:

  • filacro Circus Space
  • Rollstuhlclub Züri Oberland
  • Stadt Uster

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Thema der UNO-BRK:

  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Logo: Kanton Zürich, Sicherheitsdirektion, Kantonales SozialamtLogo: BKZ Behindertenkonferenz Zürich