Die Schweiz hat die UNO-BRK (Behindertenrechtskonvention) im Jahre 2014 ratifiziert. Der Artikel 19 «Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft» definiert die Ziele, um auch Menschen mit einer Hörbehinderung ein selbstbestimmtes Leben im Hinblick auf den Wohnort und die Wohnform zu ermöglichen und die Teilhabe an der Gemeinschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang haben wir an die Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW einen Studienauftrag erteilt. Mit der Studie sollten die aktuelle und zukünftigen Bedürfnisse von Menschen mit einer Hörbehinderung ab 60 Jahren gesammelt und Handlungsperspektiven erarbeitet werden. An dieser Tagung werden die Studienergebnisse und deren Massnahmenempfehlungen vorgestellt. Gemeinsam mit Betroffenen, Fachpersonen, Expert_innen sowie Fachinstitutionen werden wir uns über diese Ergebnisse im Podium und in Workshops austauschen und die weiteren Schritte festlegen.