• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
  • Idee
  • Kalender
  • Partnerschaften
  • Erfolge
  • Mitwirken
  • Vielfalt verbindet
Kanton Zürich
  • Newsletter
  • Medien
  • Archiv
  • Kontakt
  • Suche
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Kantone
Kanton Zürich
Mittwoch, 07. September 2022

Tagung Unabhängige Lebensführung von gehörlosen Menschen im Alter – am Beispiel vom Kanton Zürich

Die Schweiz hat die UNO-BRK (Behindertenrechtskonvention) im Jahre 2014 ratifiziert. Der Artikel 19 «Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft» definiert die Ziele, um auch Menschen mit einer Hörbehinderung ein selbstbestimmtes Leben im Hinblick auf den Wohnort und die Wohnform zu ermöglichen und die Teilhabe an der Gemeinschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang haben wir an die Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW einen Studienauftrag erteilt. Mit der Studie sollten die aktuelle und zukünftigen Bedürfnisse von Menschen mit einer Hörbehinderung ab 60 Jahren gesammelt und Handlungsperspektiven erarbeitet werden. An dieser Tagung werden die Studienergebnisse und deren Massnahmenempfehlungen vorgestellt. Gemeinsam mit Betroffenen, Fachpersonen, Expert_innen sowie Fachinstitutionen werden wir uns über diese Ergebnisse im Podium und in Workshops austauschen und die weiteren Schritte festlegen.

Aktionsinformationen

Zwei Menschen sitzen auf dem Sofa und unterhalten sich in Gebärdensprache.
Female theropist carrying out tapping session with a senior client at home

Primary Sidebar

Beginn:

09:30

Ende:

16:00

Ort:

Gehörlosenzentrum forum98, Oerlikonerstr.98, 8057 Zürich

Eine Veranstaltung von:

  • sichtbar GEHÖRLOSE ZÜRICH
  • Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprachdolmetschung

UNO-BRK: Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu einer Reihe von Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen haben. Einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und zur Verhinderung von Isolation von der Gemeinschaft notwendig ist.

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Logo: Kanton Zürich, Sicherheitsdirektion, Kantonales SozialamtLogo: BKZ Behindertenkonferenz Zürich