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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Zürich
Mittwoch, 22. Mai 2024

Wandern für ALLE auf dem Uetliberg

Auf der Website von SchweizMobil sind 83 Wanderwege ausgewiesen, die mit dem Rollstuhl und auch für Menschen mit Sehbehinderung mittels einer App zugänglich sind. Die Wege weisen unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von leicht, mittel bis schwer auf. Zudem finden Interessierte auf dem Routenbeschrieb detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit. Blinde und sehbehinderte Menschen werden via GPS und gesprochenen Texten über die Wege informiert und geleitet und können die Routen dank dieser Sprachführung begehen. Die Sprachführung wird ausschliesslich in der App MyWay Pro für iOS angeboten.
Als Pilotprojekt für den neuen Audioguide haben wir uns für den wunderschönen und touristisch attraktiven Albisgrat-Höhenweg entschieden. Der neue Audioguide auf dem Wanderweg gibt uns einen Einblick ins Leben von Menschen mit einer Seh- und Körperbehinderung. Über einen OR-Code gelangen alle Personen zu den spannenden Informationen über Fauna und Flora, Kultur und Landschaft, Kulinarik und Besonderheiten entlang des jeweiligen Wanderweges. Für sehbehinderte Personen eine willkommene Informations-Ergänzung zu den bereits bestehenden Orientierungs-Anweisungen. Sie haben nun die Möglichkeit, sich an den 9 Standorten einen auditiven Input von jeweils 5 – 10 Minuten anzuhören. Herzlich Willkommen – zum Wandern für alle!

Aktionsinformationen

Vier Personen am Wandern

Primary Sidebar

Beginn:

16:00

Ende:

17:00

Ort:

Uetliberg – Bahnhof in Richtung Uto Kulm
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Procap Schweiz
  • Porsche Schweiz

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Thema der UNO-BRK:

  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
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