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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Zürich
Dienstag, 04. Juni 2024

«Wir haben auch Rechte!» – Die Emanzipation der Gehörlosen

Heute verstehen sich gehörlose Menschen als sprachlich-kulturelle Minderheit. Dass gehörlose Menschen so selbstbewusst auftreten, ist historisch betrachtet ein neues Phänomen und das Resultat eines jahrzehntelangen Kampfs um Anerkennung.

Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts galten Menschen mit Behinderung, dazu zählen auch Gehörlose, als hilfsbedürftig und minderwertig. Die Gebärdensprachen wurde unterdrückt und gehörlose Menschen zum Erlernen der Lautsprache gezwungen. Der Vortrag thematisiert die Diskriminierungs-Erfahrungen gehörloser Menschen und deren Auswirkungen. Ausserdem beleuchtet der Vortrag die Geschichte der Emanzipations-Bewegung gehörloser Menschen, angestossen durch das ‘UNO-Jahr der Behinderten’ 1981. Viele der in den 1980er Jahren erstmals formulierten Forderungen sind heute noch aktuell. Der Blick in die Geschichte gehörloser Menschen ist damit auch ein Beitrag zu aktuellen Debatten über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Der Vortrag basiert auf ausgewählten Resultaten aus dem Forschungsprojekt «Integriert oder ausgeschlossen? Die Geschichte der Gehörlosen in der Schweiz»

Aktionsinformationen

Demonstration gegen Diskriminierung von gehörlosen Menschen in St. Gallen, SGB-Nachrichten, 28. September 1991

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Beginn:

19:30

Ende:

21:00

Ort:

forum 98/ Treff und Aula, Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Zürcher Fürsorgeverein für Gehörlose (ZFVG)

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprachdolmetschung
  • Einfache Sprache

Thema der UNO-BRK:

  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
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