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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Zürich
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Kanton Zürich
Erfolgsgeschichte
Zugänglichkeit | Zürich

Rampenaktion

Ein Geschäft hat eine temporäre Rampe aufgebaut. Ein Mann im Rollstuhl fährt diese Rampe hinunter.

Qualitätsmerkmale

In der Stadt Zürich ist der hindernisfreie Zugang für Rollstuhlfahrende in viele Geschäfte und Restaurants nicht gewährleistet. Dabei müssten vielfach nur ein bis zwei Stufen überwunden werden. Die Eigentümer des Gebäudes sind nur bei einem Umbau oder einer Renovation verpflichtet den Zugang hindernisfrei anzupassen. Zudem ist auch bei einem Umbau oder einer Renovation eine optimale Lösung nicht immer verhältnismässig und wird daher nicht umgesetzt. Denn oft wäre eine Anrampung im öffentlichen Raum notwendig, welche in der Stadt Zürich schon rein administrativ unzählige Hürden mit sich bringt und leider daher keine Tradition hat. Diese Situation ist sowohl für die Geschäftslokale als auch für Rollstuhlfahrende ärgerlich. Die einen kommen nicht rein, die anderen verlieren Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und Personen mit Gehbehinderung als potentielle Kund_innen. Mobile Rampen können vorübergehend eine Lösung für den Zugang sein, wo in nächster Zeit kein Umbau geplant ist. Damit eine mobile Rampe sinnvoll ist, müssen gewisse Faktoren zwingend berücksichtig werden. Eine portable Rampe ist immer nur eine Übergangslösung. Bei einem Umbau muss der Gebäudezugang hindernisfrei angepasst werden. Die Umsetzung wurde von der Stadt Zürich, der Stiftung Just for Smiles, der City Vereinigung, GastroZürich und dem Gewerbeverband der Stadt Zürich grosszügig unterstützt. Zudem hat die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung für die Rampenaktion das Design für einen Kleber zur Verfügung gestellt, mit dem Geschäfte auf ihre Rampe aufmerksam machen können. Mehrere Restaurants, Geschäfte und Jugendtreffs in der Stadt Zürich haben sich an der Rampenaktion beteiligt. Einzelne hatten bereits eine Rampe und benötigten lediglich den Kleber. Insgesamt wurden 12 Rampen bestellt. Die Kosten der Rampenaktion beliefen sich insgesamt auf rund CHF 6’500. Diese konnten vollständig über Spenden gedeckt werden. Die Kosten für die Rampen (CHF 800-1200, je nach Länge) wurden von den bestellenden Geschäften getragen. Für die Sammelbestellung wurde mit dem Lieferanten (Rehab GmbH) ein Mengenrabatt ausgehandelt. Die BKZ war für die Koordination und Umsetzung der Rampenaktion verantwortlich. Weiter waren neben den Kooperationspartner_innen 2 Personen im Rollstuhl während des gesamten Prozesses involviert und haben alle interessierten Geschäfte mit Testrampen besucht. Im Vorfeld der Aktion fanden 2 Sitzungen mit allen Beteiligten statt.

Übertragbarkeit

Eine grosse Herausforderung war die Bewerbung der Aktion. Trotz Aufrufen in den Publikationen der Gewerbe- und Gastroverbände sowie weiteren Kanälen hielt sich die Resonanz der Aktion in Grenzen. Mögliche Gründe dafür sind einerseits, dass Gewerbetreibende trotz des reduzierten Preises der Sammelbestellung die Kosten als zu hoch betrachteten gegenüber dem zu erwartenden Nutzen. Ein weiterer Grund ist, dass nicht alle Geschäfte von der Rampenaktion profitieren konnten, da der zu überwindende Höhenunterschied zu gross für eine Rampe ist. Der Erfolg der Rampenaktion zeichnet sich durch mehrere Faktoren aus. Die Rampen sollten leicht und einfach einsetzbar und sowohl für E- als auch Handrollstuhlfahrer_innen geeignet sein. Das Personal sollte bezüglich Handhabung der Rampe instruiert werden und ein Hinweis auf die vorhandene Rampe sowie eine Telefonnummer zur Anmeldung sollten am Ladeneingang angebracht werden. Es ist auch wichtig, den Einsatzort der Rampe vor der Bestellung mit Betroffenen zu besichtigen und die korrekte Länge zu ermitteln. Die Rampenaktion wurde von Betroffenen ins Leben gerufen und während des gesamten Prozesses begleitet, was ebenfalls zum Erfolg beigetragen hat.

Nachhaltigkeit

Im Artikel 9 der UNO-BRK wird der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden des öffentlichen Lebens explizit eingefordert.  Durch die Aktion konnten Geschäfte und Restaurants einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der UNO-BRK leisten, indem sie ihre Lokale für Rollstuhlfahrende zugänglicher machten. Die mobile Rampe ist dabei eine Übergangslösung, bis eine bauliche Lösung umgesetzt ist. Rollstuhlfahrende konnten sich durch die Rampen-Aktion Lokalitäten erschliessen, die sie von aussen schon länger interessierten. Gleichzeitig entstanden Begegnungen mit einem sensibilisierenden Charakter. Die Aktion ist ein schönes Beispiel, um zu zeigen, dass es manchmal Zwischenschritte braucht, um ans Ziel zu kommen.

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Kontaktperson

Martina Schweizer
Geschäftsleiterin Behindertenkonferenz Kanton Zürich BKZ
Zollstrasse 115, 8005 Zürich
YlM1elkyaDNaV2w2WlhJbE5EQmlhM291WTJnPQ== 
043 243 40 02

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Ort:

  Zürich

Thema der UNO-BRK:

  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang

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