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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Zürich
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Erfolgsgeschichte
Zugänglichkeit | ETH Zürich

Was braucht eine barrierefreie Bibliothek?

In dieser abstrakten Grafik sind zehn Figürchen in den Farben pink, türkis oder braun in verschiedenen Gebäudeelementen unterwegs. Die Figürchen sind unter anderem rund, dreieckig, rechteckig und sind ganz individuell gestaltet. Die Gebäudeelemente in verschiedenen Grautönen stellen unter anderem eine Treppe, eine Rampe oder einen Korridor dar. Das Figürchen im Zentrum der Grafik hat eine Sprechblase, in der die Buchstaben ETH als Braille-Schrift abgebildet sind. Die Grafik erinnert von der Gestaltung her an ein Wimmelbild.

Qualitätsmerkmale

Die neuen barrierefreien Angebote der ETH-Bibliothek sollen sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu Informationen haben (laut UNO-BRK, Artikel 9). Besonders wichtig ist der Zugang zu Bildung und Lernmaterialien (laut UNO-BRK, Artikel 24). Bei der Entwicklung der neuen Services (AccessibleDocs und SensusAccess) und der barrierefreien Arbeitsplätze haben Menschen mit Behinderungen mit ihrem Fachwissen geholfen.

Übertragbarkeit

Eine kurze Einführung in neue oder bestehende Dienstleistungen zum Thema Barrierefreiheit bietet sich auch für andere Bildungseinrichtungen oder Institutionen an. Dadurch werden einerseits die Angebote bekannt gemacht und können von mehr Personen genutzt werden. Andererseits dienen diese Einblicke als Inspiration für andere Institutionen ähnliche Dienstleistungen anzubieten.

Nachhaltigkeit

Auf Grund der grossen Nachfrage und den positiven Rückmeldungen soll diese «Lunch Tour» auch in Zukunft regelmässig durchgeführt werden, um allen interessierten Personen die Dienstleistungen der ETH-Bibliothek zum Thema Barrierefreiheit vorzustellen.

Organisationen

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    ETH Zürich

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Kontaktperson

Cindy, Hertach / Romila, Storjohann
ETH Zürich
Rämistrasse 101, 8092 Zürich
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Ort:

  ETH Zürich

Thema der UNO-BRK:

  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Zugänglichkeit:

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