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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kantone SG, AR und AI
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Kantone SG, AR und AI
Mittwoch, 15. Mai 2024 bis Samstag, 15. Juni 2024

¡ausrufezeichen!

Die Aktion Ausrufezeichen ist ein gemeinschaftliches Kunstprojekt. Für den Zeitraum der Aktionstage Behindertenrechte werden in der Stadt St.Gallen Flächen im öffentlichen Raum, die normalerweise für Werbung verwendet werden, umgenutzt. Die Flächen werden Menschen mit Behinderung für Mitteilungen, Forderungen, Wünsche, Kritik, Appelle und Poesie zur Verfügung gestellt.
Eine grosse Anzahl von Flächen zeigen eine hohe Menge an Aussagen. Dies sorgt nicht nur für Auseinandersetzung mit den einzelnen Texten sondern auch für eine breite Sichtbarkeit der Themen im öffentlichen Raum.

Die Texte werden von Autor:innen vor den Aktionstagen in Workshops erarbeitet. In den Workshops stehen Assistent:innen zur Verfügung, die sowohl Textbegleitung als auch Unterstützung bei der graphischen Umsetzung anbieten.
Auf den ausgestellten Plakaten sind ausschliesslich Aussagen der jeweiligen Autor:innen zu lesen. Die Autor:innen entscheiden selber, in welcher Form die Aussagen auf die Plakate kommen. Beispielsweise, Handschrift, gedruckte Schrift, Piktogramme oder auch Abbildungen von Zeichen in Gebärdensprache.

Aktionsinformationen

Hauptsidebar

Beginn:

00:00

Ende:

00:00

Ort:

in der ganzen Stadt St.Gallen
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • vielraum
  • Valida
  • Stiftung Förderraum
  • obvita
  • GHG Sonnenhalde Tandem
  • Workaut
  • procap St.Gallen-Appenzell
  • Pro Infirmis
  • Stadt St.Gallen

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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