Was bedeutet Inklusion?
Inklusion hat auf unterschiedliche Bereiche unseres Lebens einen grossen Einfluss, sowohl beruflich als auch privat. Die zentrale Idee von Inklusion ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstbestimmt zusammenleben. Es bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Die Grundlage für Inklusion schafft die UNO-Behindertenrechtskonvention. Die UN-BRK ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Sie besagt, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte haben wie Meschen ohne Behinderungen. Sie sollen den gleichen Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und Geschäften sowie zu Information und Kommunikation haben wie alle anderen auch. Damit dies in unserem Alltag umgesetzt werden kann, benötigt es Engagement von uns allen.
Was sind die Aktionstage und wann finden Sie statt?
Im Jahr 2024 führten die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund zum ersten Mal die nationalen Aktionstage Behindertenrechte unter dem Motto Zukunft Inklusion durch. Während dieser Wochen fanden vielzählige Aktionen statt, die auf die Rechte von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht haben.
Vom 24. Mai bis 7. Juni 2027 finden erneut Aktionstage statt. Das Fokusthema der Aktionstage im Jahr 2027 ist «Inklusion in der Arbeitswelt».
Was ist das Ziel der Aktionstage?
Die Aktionstage bieten die Möglichkeit neue, bereits geplante oder umgesetzte Massnahmen der Öffentlichkeit zu zeigen, welche die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung verbessern. Damit soll die politische Agenda positiv beeinflusst werden. Bei den Aktionen können Hindernisse sichtbar und erlebbar gemacht werden. Gleichzeitig soll praktisches Wissen vermittelt werden, um zielgerichtete und nachhaltige Lösungen zu finden. Entscheidend dafür ist ein handlungsfähiges und vielfältiges Netzwerk. Hierfür werden Austauschgefässe geschaffen und Unterstützungsangebote bereitgestellt.
Wer ist für die Aktionstage zuständig?
Die drei Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden engagieren sich gemeinsam für die Aktionstage Behindertenrechte 2027. Die kantonalen Sozialämter setzen sich in ihren Kantonsgebieten für die soziale Sicherheit und die Integration von Menschen mit Behinderung ein, damit diese ihr Leben in Selbstbestimmung und Teilhabe leben können.
Koordiniert werden die Aktionstage von der beko ost (Behindertenkonferenz SG AR AI). Die beko ost ist ein Verein, der sich für die Rechte der Menschen mit Behinderung einsetzt. Mit der Vernetzung unterschiedlicher Interessenvertretenden soll die Gleichstellung aller Menschen mit Behinderung vorangetrieben werden.
Aus nationaler Ebene werden die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2027 vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) koordiniert und geführt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt den partizipativen Ansatz dieser Kampagne und erachtet sie als ein wichtiges Mittel zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Schweiz für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Was sind unsere Qualitätsmerkmale?
Wir haben den Anspruch, dass die Aktionen einen Bezug zur UNO-BRK aufweisen, den Einbezug von Menschen mit Behinderung sicherstellen und den Zugang für alle sichern.