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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kantone SG, AR und AI
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Samstag, 25. Mai 2024

Begegnungs-Café in Trogen

Die Gemeinde Trogen organisiert gemeinsam mit dem Werkheim Neuschwende ein Begegnungs-Cafés unter dem Titel «Kommen Meinungen von selbst?» (Auszug aus: Findet mich das Glück? Fischli/Weiss).
Es ist ein Raum der Begegnung, soll die Möglichkeit schaffen mit Menschen zusammen zu kommen um gemeinsam über Alltagsfragen zu philosophieren.
Andreas Hemetsberger, Leiter des Werkheimes Neuschwende eröffnet die Gesprächsrunden und erklärt aus seiner Sicht die Thematik Inklusion und weshalb es wichtig ist, dass wir uns damit auseinandersetzen. Dann werden wir uns an Tischen mit Fragen aus dem Alltag beschäftigen. Oder wir essen einfach nur Kuchen und trinken Kaffee, so wie es für die Teilnehmenden in diesem Moment stimmig ist.
Bewohnende, Betreuende und lokale Politisierende werden anwesend sein und mit Ihnen zusammen philosophieren.
Die Veranstaltung wird kulinarisch begleitet vom Werkheim Neuschwende und findet in der Krone Trogen statt.

Zugänglichkeiten:
Der Veranstaltungsort kann nur via Treppen erreicht werden. Menschen im Rollstuhl sind sehr willkommen. Um gemeinsam Lösungen zu finden, bitten wir sie vorgängig mit Simone Thoma Kontakt auf zu nehmen: 078 843 98 77
Ein öffentliches Rollstuhl-WC ist in der Nähe.

Hauptsidebar

Beginn:

15:00

Ende:

17:00

Ort:

Krone Trogen, Landsgemeindeplatz 4, 9043 Trogen
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Gemeinde Trogen
  • Werkheim Neuschwende
  • Krone Trogen Verein

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Thema der UNO-BRK:

  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.

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