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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kantone SG, AR und AI
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Kantone SG, AR und AI
Mittwoch, 05. Juni 2024

Online-Workshop: Arbeiten im ersten Arbeitsmarkt

Experten erläutern, wie Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden können. Profil hat langjährige Erfahrung in der Vermittlung von Inklusionsarbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt für IV-Rentner_innen. Diese Arbeitsplätze bieten Alternativen zu Werkstätten, fördern die Wahlfreiheit, Inklusion in die Gesellschaft und schaffen Perspektiven.
Folgende Themen werden behandelt:
– Erklärung von Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention
– Die Möglichkeit für Personen mit IV-Rente, im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten
– Strategien für die Jobsuche und erhaltene Unterstützung für Personen mit IV-Rente
– Berechnung des Lohns in solchen Arbeitsverhältnissen
– Bedeutung und Herausforderungen einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt
– Unterstützung im Falle des Verlusts einer Arbeitsstelle
In einem Gespräch berichtet ein Mitarbeiter mit Behinderung von seiner Bedeutung, im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten, und teilt sowohl die Vorteile als auch die Herausforderungen dieser Anstellung. Der Workshop bietet Raum für Fragen und vermittelt Kontakte zu Anlaufstellen. Fachleute der Stiftung leiten den Workshop, während eine Person mit Handicap, die an einem Inklusionsarbeitsplatz beschäftigt ist, aus der Praxis berichtet.

Wichtiger Hinweis: Der Workshop wird nicht in leichter Sprache durchgeführt. Für mehr Informationen in leichter Sprache stehen wir direkt zur Verfügung: 058 775 20 20; YVc1bWJ5VTBNSEJ5YjJacGJDNWphQT09

Aktionsinformationen

BILD JUNGER MANN

Hauptsidebar

Beginn:

18:00

Ende:

19:00

Ort:

Online

Eine Veranstaltung von:

  • Profil – Arbeit & Handicap

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


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Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Thema der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.

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