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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kantone SG, AR und AI
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kantone SG, AR und AI

Idee

Was bedeutet Inklusion?

Allgemein

Inklusion zielt darauf ab, Hindernisse abzubauen, Vorurteile zu überwinden und eine gerechtere und integrativere Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und an allen Aspekten des Lebens teilzunehmen.

Sprache

Zukunft Inklusion setzt sich dafür ein, eine respektvolle Umgebung für alle Menschen zu schaffen. Wir verwenden auf unserer Webseite eine gendergerechte Sprache. «Gender» ist ein englisches Wort und bedeutet «Geschlecht». In der gendergerechten Sprache wurden Formen entwickelt, um auch Menschen anzusprechen, die sich nicht oder nicht ausschliesslich als weiblich oder männlich fühlen. Es gibt dafür Zeichen wie den Genderstern (*), den Gender Gap/Unterstrich (_) oder den Doppelpunkt (:).

Unser Ziel ist es, niemanden aufgrund seines Geschlechts auszuschliessen. Mit der Verwendung von gendergerechter Sprache möchten wir sicherstellen, dass unsere Webseite für alle zugänglich und einladend ist. Wir verwenden den Unterstrich (_) als ein Mittel, um diese Ziele zu erreichen. Zum Beispiel: Anstelle von «Die Aktionspartner haben ihre Aktionen eingereicht», verwenden wir «Die Aktionspartner_innen haben ihre Aktionen eingereicht.». Durch die Verwendung des Unterstrichs (_) wird klar, dass alle Geschlechter (von Frau bis Mann) eingeschlossen sind.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass die Umgebung für alle Menschen zugänglich ist, ohne dass es Hindernisse gibt. Behinderungen für Menschen sollen abgebaut werden. Jeder Mensch soll selbständig und ohne Schwierigkeiten unter anderem Gebäude, Verkehrsmittel, Webseiten und Informationen nutzen können.

Wer sind wir?

Die drei Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden engagieren sich gemeinsam für die Aktionstage Behindertenrechte 2024. Die kantonalen Sozialämter setzen sich in ihren Kantonsgebieten für die soziale Sicherheit und die Integration von Menschen mit Behinderung ein, damit diese ihr Leben in Selbstbestimmung und Teilhabe leben können.

Die Behindertenkonferenz SG AR AI ist ein Verein, der sich für die Rechte der Menschen mit Behinderung einsetzt. Mit der Vernetzung unterschiedlicher Interessenvertretenden soll die Gleichstellung aller Menschen mit Behinderung vorangetrieben werden.

Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024 werden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB (Link öffnet sich in neuem Fenster)) koordiniert und geführt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK (Link öffnet sich in neuem Fenster)) unterstützt den partizipativen Ansatz dieser Kampagne und erachtet sie als ein wichtiges Mittel zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Schweiz für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.

Was machen wir?

Gemeinsam bereiten wir die nächsten Aktionstage Behindertenrechte vor. Diese finden pünktlich zum 10-jährigen Jubiläum der UNO-BRK (Link öffnet sich in neuem Fenster) in der Schweiz und zum 20-jährigen Jubiläum des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG (Link öffnet sich in neuem Fenster)) vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 statt.

Warum das alles?

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK (Link öffnet sich in neuem Fenster)) ist keine Kür, sondern eine Pflicht. Für die Umsetzung der UNO-BRK braucht es jedoch ein breites Bündnis. Mit den Aktionstagen können wir das Thema in die breite Öffentlichkeit tragen.

Was ist unsere Vision?

Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch. Menschen mit Behinderung sollen spontan und autonom den öffentlichen Verkehr nutzen können: wie alle anderen auch. Sie sollen an Freizeit, Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen können: wie alle anderen auch. Und wie alle anderen auch sollen Menschen mit Behinderung den gleichen Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und Geschäften sowie zu Information und Kommunikation haben. Denn genauso ist dies in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert. Diese hat die Schweiz unterzeichnet und sie ist seit 2014 verpflichtend.

Was sind unsere Ziele?

Die Aktionstage bieten die Möglichkeit neue, bereits geplante oder umgesetzte Massnahmen der Öffentlichkeit zu zeigen, welche die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung verbessern. Damit soll die politische Agenda positiv beeinflusst werden. Bei den Aktionen können Hindernisse sichtbar und erlebbar gemacht werden. Gleichzeitig soll praktisches Wissen vermittelt werden, um zielgerichtete und nachhaltige Lösungen zu finden. Entscheidend dafür ist ein handlungsfähiges und vielfältiges Netzwerk. Hierfür werden Austauschgefässe geschaffen und Unterstützungsangebote bereitgestellt.

Was sind unsere Qualitätsmerkmale?

Wir haben den Anspruch, dass die Aktionen einen Bezug zur UNO-BRK aufweisen, den Einbezug von Menschen mit Behinderung sicherstellen und den Zugang für alle sichern.

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