Das Amt für Soziales setzt sich dafür ein, dass sich Menschen im Kanton St.Gallen am gesellschaftlichen Leben beteiligen und ihre Interessen angemessen vertreten können. Das Amt für Soziales stellt sicher, dass die spezialisierten Angebote von hoher Qualität sind und dass es ergänzend dazu auch ambulante Angebote gibt. Dabei stehen der Schutz und das Wohl der Menschen mit Behinderung an oberster Stelle. So entsteht Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in den wichtigen Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit. Die Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist eine Querschnittsaufgabe aller Staatsebenen und der Gesamtgesellschaft. Sie betrifft die Verwaltung ebenso wie verschiedene Fachstellen, Organisationen und Einrichtungen. Aktivitäten und Aufgaben zu koordinieren ist deshalb wichtig und gehört auch zum Auftrag des Amtes für Soziales.